Titel der Studie:
Sozialtherapie im Strafvollzug. Eine experimentelle Längsschnittstudie zu den Wirkungen von Strafvollzugsmaßnahmen auf Legal- und Sozialbewährung.
Autor oder Herausgeber:
Ortmann, R.
Erscheinungsjahr:
2002
Sprache:
Deutsch
Publikationsart:
Buch/Monographie
Studie online veröffentlicht?
Nein
Kein Abstract vorhanden.
Sozialtherapeutische Maßnahmen im Strafvollzug von Nordrhein-Westfalen
Stationäre Behandlung
Sozialtherapeutische Anstalt Düren
Sozialtherapeutische Anstalt Gelsenkirchen
Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht
Keine Angabe
von 1982/01 bis 1996/06
Deutschland
Nordrhein-Westfalen
Düren und Gelsenkirchen
Es handelt sich um eine experimentelle Längsschnittstudie zur Effizienz sozialtherapeutischer Maßnahmen im Strafvollzug von Nordrhein-Westfalen, genauer gesagt der sozialtherapeutischen Anstalten Düren und Gelsenkirchen. Es wurde der relative Erfolg im Vergleich zum Regelvollzug (mehr als zehn Regelvollzugsanstalten des Landes NRW) betrachtet. Dazu wurden nach dem Zufallsprinzip zwei Untersuchungsgruppen (Experimentalgruppe, EG und Kontrollgruppe, KG) gebildet.
Als Erfolgskriterium galt das Legalverhalten nach der Entlassung, es wurden aber auch „Zwischenkriterien“ festgelegt, um Wirkungszusammenhänge besser verstehen zu können. Diese bezogen sich auf Bereiche wie die Persönlichkeit des Täters oder der Täterin, die soziale Situation nach der Entlassung und Merkmale der Prisonisierung.
Es gab insgesamt fünf Messzeitpunkte von der Gruppenzuteilung bis zur Einholung von Bundeszentralregisterauszügen nach einem fünfjährigen Bewährungszeitraum. Das vorliegende Studienprotokoll konzentriert sich auf die Ergebnisse der BZR-Auszüge.
Der beobachtete Zeitraum erstreckte sich von 1982 bis 1996. Aufgrund der Neuerungen durch das Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten von 1998
wurde auf die Deliktgruppe „Sexualstraftaten“ besonderes Augenmerk gelegt. Das vorliegende Protokoll geht nur auf diese Untergruppe (n = 39, Geschlechterverteilung unklar) ein.
Direkte Effektmaße
Sekundärdaten: Quelle der Daten
Es wurde ein einheitlicher Bewährungszeitraum von fünf Jahren nach Entlassung für alle Probanden festgelegt. Dabei wurden alle Delikte als Rückfall gewertet, „die nach ihrem Tatdatum innerhalb dieser Zeitspanne liegen, und alle Delikte nicht gewertet, die außerhalb dieser Zeitspanne liegen“ (S. 212). Dennoch gab es elf ProbandInnen mit einem Bewährungszeitraum, der kürzer als fünf Jahre ist, sodass der mittlere Bewährungszeitraum 58,7 Monate beträgt. Es bleibt unklar, ob diese ProbandInnen trotzdem in alle Analysen einbezogen wurden.
Es wurden sowohl allgemeine Rückfälle (alle Deliktgruppen) als auch einschlägige Rückfälle (gleiche Deliktkategorie wie das Einweisungsdelikt) betrachtet.
Bezugsgröße / Maßstab für den Effekt der Maßnahme
Mit einer Kontrollgruppe.
Erläuterungen
Die sozialtherapeutischen Anstalten stellten jeweils Paare von Gefangenen zusammen, die sich um die Aufnahme in der SothA beworben hatten und auch als geeignet eingestuft worden waren. Nach dem Zufallsprinzip wurde dann durch die Forscher entschieden, welcher Proband in die SothA aufgenommen wurde (EG) und welcher als Kontrollproband im Regelvollzug verblieb (KG).
Es zeigte sich, dass relevante Störvariablen durch die Randomisierung weitestgehend ausgeschaltet werden konnten.
Neben dem Vergleich zwischen der Experimental- und der Kontrollgruppe (EG/KG) wurden noch folgende Vergleiche angestellt:
- Vollteilnehmer der Sozialtherapie vs. Kontrollgruppe (VdS/KG)
- Behandlungsabbrecher vs. Kontrollgruppe (AdS/KG)
- Vollteilnehmer vs. Behandlungsabbrecher (VdS/AdS)
Nicht repräsentative und qualitative Auswahlverfahren
39
Keine Angabe
Anzahl der Personen:
Keine Angabe
Rate:
Keine Angabe
Die Studie hat insgesamt N = 250 ProbandInnen, aus verschiedenen Gründen, die aus den Ausführungen auf den Seiten 211-212 nicht eindeutig hervorgehen, konnten aber nur für 223 ProbandInnen gültige Rückfalldaten gesichert werden.
Bei 41 ProbandInnen lag als Einweisungsdelikt (zeitlich letztes Urteil vor der Empfehlung zur Sozialtherapie) ein Sexualdelikt vor. Gültige BZR-Auszüge lagen allerdings nur für n= 39 ProbandInnen vor, davon gehörten 20 Personen zur EG und 19 zur KG. Von den 20 ProbandInnen der EG hatten 11 die Behandlung abgeschlossen (VdS) und 8 diese vorzeitig abgebrochen (AdS). Der Status einer Person bleibt unklar.
Dichotom
Für metrische Variablen
Korrelationskoeffizient
Die Studie macht keine Angaben
Die allgemeine und auch die einschlägige Rückfälligkeit der beiden Gruppen unterscheidet sich nicht signifikant voneinander, wobei der Unterschied bezüglich der allgemeinen Rückfälligkeit mit p = .11 beinahe das Signifikanz-Niveau von 10% erreicht. Aufgrund der kleinen Stichprobengröße und der Tatsache, dass der Unterschied bezüglich der einschlägigen Rückfälligkeit eindeutig nicht gegen den Zufall abgesichert werden kann (p = .33), wird insgesamt geschlossen, dass die sozialtherapeutische Behandlung (im Bundesland NRW) keinen kriminalpräventiven Effekt im Bereich der Sexualdelinquenz hat.
Allgemeiner Rückfall (alle Delikte):
- Gesamtgruppe (n = 39): 69,2%
- EG (n = 20): 60,0%
- KG (n = 19): 78,9%
- VdS (n = 11): 45,5%
- AdS (n = 8): 75,0%
- Vergleich EG/KG: r = .21; p = .11
- Vergleich VdS/KG: r = .34; p = .03
- Vergleich AdS/KG: r = .04; p = .42
- Vergleich VdS/AdS: r = .30; p = .11
Einschlägiger Rückfall:
- Gesamtgruppe (n = 39): 23,1%
- EG (n = 20): 20,0%
- KG (n = 19): 26,3%
- VdS (n = 11): 18,2%
- AdS (n = 8): 25,0%
- Vergleich EG/KG: r = .08; p = .33
- Vergleich VdS/KG: r = .09; p = .31
- Vergleich AdS/KG: r = .01; p = .47
- Vergleich VdS/AdS: r = .08; p = .37
Zur Sozialtherapie allgemein (Gesamtstichprobe):
- „Die soziale Situation der aus dem Strafvollzug und auch aus der sozialtherapeutischen Anstalt Entlassenen ist im Arbeitsplatzbereich katastrophal und rückfallfördernd.“ (S. 332)
- Bezüglich der Effizienz: „Der Aufwand den die sozialtherapeutischen Anstalten im Bereich der Maßnahmen ergreifen, ist im Vergleich zum Regelvollzug, aber auch absolut betrachtet, beträchtlich. Er wird aber ausweislich der Rückfallquoten sowie auch der Zusammenhänge zum Rückfall nicht von einem entsprechenden Erfolg begleitet. Bei vielen – und auch bei ganz besonders wichtigen – Maßnahmen, wie z.B. der Einzeltherapie, zeigt die Teilnahme daran überraschend überhaupt keine erkennbar positive Wirkung auf den Rückfall. Andere Maßnahmen scheinen sogar direkt zu einer Erhöhung des Rückfallrisikos beizutragen und so das Gegenteil des mit ihnen Beabsichtigten zu bewirken.“ (S. 332)
- „Die positive Wirkung der Sozialtherapie im Persönlichkeitsbereich ist gering, wenn nicht gar null.“ (S. 333)
- „Die Grundausrichtung der Sozialtherapie auf Offenheit und relativer Liberalität nach innen und außen hat klar nachweisbar deutlich positive Aspekte.“ (S. 333)
Ansatz/Maßnahme hat keinen signifikanten Einfluss auf Kriminalität. (n.s.) [0]
- „Keineswegs rechtfertigen die Ergebnisse unserer Studie eine Konzeption der Sozialtherapie, die sich im Schwerpunkt mit Sexualstraftätern befasst.“ (S. 323)
- „Weniger Gefängnis und Gefängnischarakter, mehr Offenheit nach innen und außen“ (S. 346)
- „Voraussetzungen zur sozialen Integration deutlich verbessern und kontrollieren“ (Arbeitsplatz, sozialtherapeutische Arbeit auch nach der Entlassung) (S. 346)
- „Kontakte zu konformen Bezugspersonen außerhalb des Gefängnisses stärker fördern“ (S. 346)
- „Persönlichkeitsorientierung der Sozialtherapie aufgeben“ (S.346)
- „Therapierichtungen zugunsten von kognitiv-behavioralen Therapien vereinheitlichen“ (S. 346)
Stufe 2: Die Studie benennt ein klares überprüfbares Untersuchungsziel und beschreibt die methodische Operationalisierung.
Stufe 2: Der methodische Zugang ist geeignet für das Untersuchungsziel der Studie. Es gibt keine (oder kaum) evaluationspraktische Hindernisse bei der Evaluation.
Stufe 2: Die Studie benennt theoretische Annahmen über die Wirkungsweise der Präventionsmaßnahme und stellt einen ausreichenden Bezug zu deren empirischen Überprüfung her.
Stufe 2: Zufallsstichprobe ist repräsentativ für eine größere Teilgruppe innerhalb des gesamten Adressatenkreises der evaluierten Maßnahme (bspw. alle Schüler ab 15 Jahre in NRW), aber es gab stichprobenverzerrende Probleme beim Samplingverfahren (bspw. zu geringe Stichprobe (n< 30), zu geringe Teilnehmerquoten oder großer Stichproben-Fehler.
Stufe 4: Die Studie verwendet ein theoretisch verankertes und empirisch bewährtes Messinstrument zur Messung der Effektgröße (die Reliabilität des Instruments wurde empirisch überprüft).
Stufe 4: Die Auswertung der empirischen Daten ist nachvollziehbar dokumentiert, erfolgt anhand der geeignetsten Auswertungsmethoden und ohne erkennbaren Fehler.
Stufe 2: Angemessene, reflektierte und sachliche Interpretation der Ergebnisse; selbstkritische Reflexion möglicher Grenzen und Einschränkungen der Ergebnisse.
Stufe 2: Unabhängige Evaluation durch externe Einrichtung/Person ohne erkennbaren Interessenkonflikt.
Bei der Bewertung der Studie wird berücksichtigt, „dass die vorliegende Studie nicht speziell zur Prüfung der Frage der Behandlung von Sexualstraftätern angelegt wurde und insofern dazu auch nur ganz bedingt Auskunft geben kann.“ (S. 209)
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