Titel der Studie:
Rückfallergebnisse eines gruppenorientierten Antigewalttrainings in der Bewährungshilfe - Befunde aus Österreich
Autor oder Herausgeber:
Hirtenlehner, H. & Hiebinger, I.
Erscheinungsjahr:
2013
Sprache:
Deutsch
Publikationsart:
Wissenschaftliche Fachzeitschrift (ohne Peer Review)
Studie online veröffentlicht?
Nein
Anti-Aggressivitäts-Trainings
Sozialer Trainingskurs
Neustart Österreich
Fakultät für Medizintechnik und Angewandte Sozialwissenschaften der Fachhochschule Oberösterreich in Linz
Keine Angabe
von 2011/03 bis 2011/06
Österreich
Städte/Gemeinden in den Bundesländern Oberösterreich, Salzburg und Steiermark
Es wurde untersucht, ob das Antigewalttraining (AGT) einen Beitrag zur Verhinderung wiederkehrender Gewaltdelinquenz leistet. Dazu wurde eine quasi-experimentelle Fall-Kontroll-Studie durchgeführt, die ihre Daten aus dem betrieblichen Dokumentationssystem des Maßnahmeträgers "Neustart" und dem Strafregister der Republik Österreich bezieht. Die ausschließlich männlichen Probandengruppen wurden in zwei Gruppen eingeteilt, die einander nach entsprechender Zuordnung (Matching) in Merkmalen ihrer sozialen Biografie und ihrer bisherigen strafrechtlichen Verurteilungen entsprachen (Experimentalgruppe: AGT-Absolventen, n = 155, mittleres Alter: 22,5 Jahre; Kontrollgruppe: ohne AGT, n = 155; mittleres Alter 21,8 Jahre; AGT-Abbrecher: n = 100; mittleres Alter: 23,1 Jahre). Die beiden Gruppen wurden auf Wiederverurteilungen hin untersucht. Ausgangspunkt der Evaluation waren alle Probanden der Bewährungshilfe, die zwischen dem 1. Januar 2008 und dem 31. Dezember 2010 in den drei o.g. Bundesländern an Neustart zugewiesen wurden und deren Beteiligung an Gewaltdelikten die Teilnahme am AGT indizierte (N = 1707). Der mittlere Rückfallzeitraum betrug 452 Tage und unterschied sich nicht signifikant zwischen den drei Gruppen.
Direkte Effektmaße
Sekundärdaten: Quelle der Daten
Einschlägige Rückfälligkeit als Misserfolgsmaßstab: Auszüge aus dem Strafregister des Bundesministerium für Inneres bezüglich neuerlicher Verurteilungen einschlägiger Gewaltstraftaten
Bezugsgröße / Maßstab für den Effekt der Maßnahme
Mit dem Zustand vor Beginn der Maßnahme.
Mit einer Kontrollgruppe.
Erläuterungen
77 Probanden waren zum Abfragezeitpunkt aktiv in ein AGT involviert und wurden aus der Analyse ausgeschlossen. Von den restlichen 1375 potentiellen Kontrollprobanden wurden alle Frauen ausgeschlossen. Außerdem wurden alle Personen ausgeschlossen, die außerhalb von Neustart an gewaltpräventiven Maßnahmen teilgenommen hatten. So blieben noch 1236 potentielle Kontrollprobanden. Hiervon wurden mittels Propensity Score Matching 155 „statistische Zwillinge“ gebildet. Darüber hinaus wurden die Daten von 100 Maßnahmenabbrecher zum Vergleich herangezogen.
Nicht repräsentative und qualitative Auswahlverfahren
410
1707
24%
Keine Angabe
Anzahl der Personen:
Keine Angabe
Rate:
Keine Angabe
Keine Angabe
Dichotom
Für nominal abhängige Variablen
Phi
Die Studie macht keine Angaben
Nach Einschätzung der Autoren sprechen die Ergebnisse gegen eine gewaltmindernde Wirkung des AGT. Es ließen sich keine Beiträge zur Verhinderung fortgesetzter Gewaltdelinquenz erkennen. Probanden, die ein AGT vollständig durchlaufen hatten, wiesen keine niedrigeren einschlägigen Folgeverurteilungsraten auf als andere von der Bewährungshilfe wegen Gewaltdelikten betreute Personen, die nicht am AGT teilgenommen hatten.
Einschlägige Wiederverurteilungsraten wegen Gewaltdelikten:
- AGT-Absolventen: 24%; Kontrollgruppe: 24%; AGT-Abbrecher: 35%
keine signifikanten Unterschiede (Phi = .12, p = .054)
Ergebnisse der Survival-Analyse:
Für die Zeitdauer zwischen der Teilnahme am AGT und der erneuten Beteiligung an einer Gewalttat zeigte sich:
- Signifikanter Unterschied zwischen den AGT-Abbrechern und der Kontrollgruppe (Log-Rank-Test: p = .023)
- Kein signifikanter Unterschied zwischen den AGT-Absolventen und der Kontrollgruppe (Log-Rank-Test: p = .495)
- Kein signifikanter Unterschied zwischen den AGT-Absolventen und den AGT-Abbrechern (Log-Rank-Test: p = .053)
Einschlägige Wiederverteilungsraten differenziert nach Alter:
- Weder bei Jugendlichen und Heranwachsenden (p = .558) noch bei Erwachsenen (p = .547) zeigen sich altersabhängige Erfolgspotentiale.
- Erhöhte wiederkehrende Gewaltdelinquenz junger Abbrecher des AGTs (46% vs. 21%)
- Abbruchsrate bei Jugendlichen und Heranwachsenden: 41%; bei Erwachsenen 37% kein signifikanter Unterschied (Phi = -.04; p = .558)
Die Autoren verweisen auf die „Fachlichen Standards für die Durchführung des Anti-Gewalt-Trainings“, in dem Zielgruppe, Aufbau, Inhalte und Indikation des AGTs von Neustart detailliert beschrieben sind.
Ansatz/Maßnahme hat keinen signifikanten Einfluss auf Kriminalität. (n.s.) [0]
Aus Sicht der Autoren sprechen die Ergebnisse eher für eine grundsätzliche Anordnung von Bewährungshilfe, als dass sie die Leistungspotentiale des AGTs diskreditieren: Sie weisen darauf hin, dass für Träger der Straffälligenhilfe „aus einem Pool grundsätzlich wirkungsgleicher Interventionsangebote“ die kostengünstigere, mit dem geringsten Aufwand verbundene Behandlungsvariante vorzuziehen sei (Effizienzargument). (vgl. S.63)
Die Autoren sprechen auch das Problem der Passung von Maßnahme und Teilnehmer an: „Es gilt zuverlässige und valide Instrumente zu entwickeln, die Aufschluss darüber geben, welche Gewaltstraftäter mehr von einem deliktsorientierten Gruppentraining und welche mehr von Deliktsarbeit im Beziehungssetting profitieren.“ (vgl. S.64)
Mit Hinblick auf die Rückfälle der jungen Abbrecher bemerken die Autoren: „Für diese Personengruppe, die sich häufig durch eine generell geringe Behandlungsmotivation auszeichnet, die auch eine Betreuung im Einzelfallsetting erschwert, bedarf es der Entwicklung innovativer Maßnahmen, um eine erfolgreiche Bearbeitung der Gewaltbereitschaft zu ermöglichen.“ (vgl. S.64)
(Hirtenleher & Hiebinger, 2013; S. 63-64)
Die Autoren weisen darauf hin, dass der Rückfallzeitraum (etwa 15 Monate) eher kurz ist. Weiterhin bemerken sie, dass die Angleichung der Untersuchungsgruppen nur nach ausgewählten, in den verfügbaren Dokumenten enthaltenen Merkmalen erfolgen konnte.
Die Autoren bezeichnen es als problematisch, dass frühe, kurz nach Ende des AGT erfolgte Verurteilungen als Rückfall gezählt werden, da die strafbaren Handlungen evtl. schon während des Trainings verübt worden sein können.
Stufe 2: Die Studie benennt ein klares überprüfbares Untersuchungsziel und beschreibt die methodische Operationalisierung.
Stufe 1: Der methodische Zugang ist prinzipiell geeignet für das Untersuchungsziel der Studie, gleichzeitig wäre ein anderes Studiendesign geeigneter gewesen.
Stufe 2: Die Studie benennt theoretische Annahmen über die Wirkungsweise der Präventionsmaßnahme und stellt einen ausreichenden Bezug zu deren empirischen Überprüfung her.
Stufe 0: Die Stichprobe ist nicht repräsentativ: Die Ergebnisse sind nur für die Teilnehmer der Studie gültig.
Stufe 4: Die Studie verwendet ein theoretisch verankertes und empirisch bewährtes Messinstrument zur Messung der Effektgröße (die Reliabilität des Instruments wurde empirisch überprüft).
Stufe 4: Die Auswertung der empirischen Daten ist nachvollziehbar dokumentiert, erfolgt anhand der geeignetsten Auswertungsmethoden und ohne erkennbaren Fehler.
Stufe 2: Angemessene, reflektierte und sachliche Interpretation der Ergebnisse; selbstkritische Reflexion möglicher Grenzen und Einschränkungen der Ergebnisse.
Stufe 2: Unabhängige Evaluation durch externe Einrichtung/Person ohne erkennbaren Interessenkonflikt.
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