Titel der Studie:
Rückfälligkeit und kriminelle Karrieren von Gewalttätern. Ergebnisse einer bundesweiten Rückfalluntersuchung.
Autor oder Herausgeber:
Harrendorf, S.
Erscheinungsjahr:
2007
Sprache:
Deutsch
Publikationsart:
Buch/Monographie
Studie online veröffentlicht?
Ja
https://doi.org/10.17875/gup2007-166
https://www.univerlag.uni-goettingen.de/bitstream/handle/3/isbn-978-3-938616-82-6/harrendorf_GSK_1_book.pdf?sequence=1
Kein Abstract vorhanden.
Maßregelvollzug gemäß § 63 StGB, bundesweit
Maßregelvollzug gemäß § 64 StGB, bundesweit
Stationäre Behandlung
Keine Angabe
Göttinger Institut
für Kriminalwissenschaften
Keine Angabe
von 1999/06 bis n.A.
Deutschland
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
„Die vorliegende Untersuchung befasst sich mit der Rückfälligkeit und den kriminellen Karrieren von Gewalttätern. […] Untersucht wurden sämtliche Personen, die im Bezugsjahr mit einer relevanten Bezugsentscheidung im Bundeszentralregister oder Erziehungsregister eingetragen waren. Diese konnten über einen individuellen Rückfallzeitraum von vier Jahren verfolgt werden.“ (S. VII)
Das vorliegende Studienprotokoll befasst sich nur mit den 2057 Personen (27 Frauen), die ein sexuelles Gewaltdelikt als Bezugsdelikt begangen hatten (1117 mal Vergewaltigung, 912 mal sexuelle Nötigung, 25 mal Vergewaltigung nach DDR-Strafrecht). Davon waren 499 Personen nach Jugendstrafrecht verurteilt worden. 46 Personen waren vor ihrer Entlassung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB untergebracht gewesen, 31 nach § 64 StGB in einer Entziehungsanstalt.
Es wurden zwar keine Gruppenvergleiche zwischen behandelten und nicht behandelten Personen durchgeführt, allerdings wurden in einer multivariaten Analyse mögliche Einflussvariablen auf die Rückfälligkeit untersucht, darunter auch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.
Direkte Effektmaße
Sekundärdaten: Quelle der Daten
„Als Bezugsentscheidung wurde bei ambulanten Sanktionen […] das erstinstanzliche Urteil verwendet. Bei Personen, die eine stationäre Sanktion voll verbüßt haben, wurde das Erledigungsdatum als Bezugsdatum eingesetzt. Für diejenigen Probanden schließlich, die aufgrund einer Strafrestaussetzung in Freiheit entlassen wurden, musste, da das BZR kein Entlassungsdatum enthält, ein fiktives Entlassungsdatum verwendet werden. Die Entlassung wurde danach auf den Zeitpunkt vier Monate vor dem Eintrag der Aussetzungsentscheidung in das BZR datiert. Dadurch wurde grundsätzlich gewährleistet, dass sich alle Probanden zu Beginn des Rückfallzeitraumes in Freiheit befanden. Der Bezugszeitraum erstreckt sich vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 1994. Bei Strafrestaussetzungen wurden aufgrund des fiktiven Entlassungsdatums Fälle einbezogen, bei denen die Aussetzungsentscheidung zwischen dem 1. Mai 1994 und dem 30. April 1995 eingetragen wurde.“ (S.100-101)
„Die Probanden wurden über einen individuellen Rückfallzeitraum von vier Jahren, also bis maximal Ende Dezember 1998 verfolgt. Bei Strafrestaussetzungen, bei denen bis maximal Ende April 1995 eingetragene Aussetzungsentscheidungen berücksichtigt wurden, endete der individuelle Rückfallzeitraum spätestens Ende April 1999. Die Absammlung der Daten erfolgte im Juni 1999. Die Dauer des Rückfallintervalls wurde mit Rücksicht auf die Tilgungsvorschriften des BZRG so gewählt, dass es zumindest bei Verurteilungen nach Erwachsenenstrafrecht nicht zu einer vorzeitigen Löschung von Datensätzen rückfallfreier Straftäter kommen konnte.“ (S.102)
Es erfolgte eine Validierung der BZR-Auszüge anhand von Daten aus der Strafverfolgungsstatistik. Als Rückfall galt die Begehung einer Tat nach dem Datum der Bezugsentscheidung. Rückfalltaten wurden weiterhin in Delikte derselben Deliktsgruppe (einschlägiger Gewaltrückfall), andere Gewaltdelikte (Gewaltrückfall) und sonstige Delikte differenziert.
Bezugsgröße / Maßstab für den Effekt der Maßnahme
Es gibt keinen Vergleichsmaßstab.
Nicht repräsentative und qualitative Auswahlverfahren
77
77
Keine Angabe
Anzahl der Personen:
Keine Angabe
Rate:
Keine Angabe
Die Gesamtstichprobe umfasst 947.189 gültige Bezugsentscheidungen. Darunter befinden sich 2054 Personen, die sexuelle Gewaltdelikte begangen hatten. Davon waren 77 vor ihrer Entlassung in einem psychiatrischen Krankenhaus (n = 46) oder einer Entziehungsanstalt (n = 31) untergebracht gewesen.
Dichotom
Für metrische Variablen
Regressionskoeffizient
Die Studie macht keine Angaben
Aufgrund der Anlage der Untersuchung ist eine Schlussfolgerung bezüglich der kriminalpräventiven Wirksamkeit der Maßnahmen nicht möglich.
Rückfälligkeit Gesamtgruppe (n = 2054):
- Delikt derselben Deliktsgruppe: 4,0%
- Anderes Gewaltdelikt: 9,6%
- Sonstiges Delikt: 27,3%
- Keine Wiederverurteilung: 59,1%
Rückfälligkeit nach Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (n = 46):
- Delikt derselben Deliktsgruppe: 6,5%
- Anderes Gewaltdelikt: 2,2%
- Sonstiges Delikt: 10,9%
- Keine Wiederverurteilung: 80,4%
Rückfälligkeit nach Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (n = 31):
- Delikt derselben Deliktsgruppe: 3,2%
- Anderes Gewaltdelikt: 19,4%
- Sonstiges Delikt: 35,5%
- Keine Wiederverurteilung: 41,9%
Ergebnis der logistischen Regression:
- Allgemeine Rückfallwahrscheinlichkeit (alle Delikte) sinkt bei psychiatrischer Unterbringung deutlich (beta = -.9728, p = .0154)
Es liegen keine belastbaren Erkenntnisse darüber vor, ob Ansatz/Maßnahme Kriminalität reduziert. [?]
Stufe 2: Die Studie benennt ein klares überprüfbares Untersuchungsziel und beschreibt die methodische Operationalisierung.
Stufe 2: Der methodische Zugang ist geeignet für das Untersuchungsziel der Studie. Es gibt keine (oder kaum) evaluationspraktische Hindernisse bei der Evaluation.
Stufe 2: Die Studie benennt theoretische Annahmen über die Wirkungsweise der Präventionsmaßnahme und stellt einen ausreichenden Bezug zu deren empirischen Überprüfung her.
Stufe 5: Stichprobe (oder Vollerhebung) ist repräsentativ für den gesamten Adressatenkreis der Maßnahme auf dem gesamten Bundesgebiet.
Stufe 5: Multimethodal - Die Studie verwendet theoretisch verankerte und empirisch bewährte Messinstrumente und setzt mindestens zwei verschiedenen Methoden zur Messung der Effektgröße ein (ein Instrument mindestens Stufe 3 und ein weiteres Instrument mindestens Stufe 1).
Stufe 4: Die Auswertung der empirischen Daten ist nachvollziehbar dokumentiert, erfolgt anhand der geeignetsten Auswertungsmethoden und ohne erkennbaren Fehler.
Stufe 2: Angemessene, reflektierte und sachliche Interpretation der Ergebnisse; selbstkritische Reflexion möglicher Grenzen und Einschränkungen der Ergebnisse.
Stufe 2: Unabhängige Evaluation durch externe Einrichtung/Person ohne erkennbaren Interessenkonflikt.
Die Bewertung der Studie bezieht sich nicht auf die Eignung zum Wirksamkeitsnachweis, sondern auf das auf Seite 112 beschriebene Ziel der Studie:
„Ziel der Untersuchung ist nicht, festzustellen, mit welchen Sanktionen Gewalttätern effektiv zu begegnen ist. Es geht hier vielmehr um eine tatbezogene Verlaufsanalyse der kriminellen Karrieren von Gewalttätern. Zwar wird auch die Rückfälligkeit in Abhängigkeit von der Art der Sanktionierung der Gewalttäter untersucht, doch Schwerpunkt der Analyse ist […] die Erklärung der gefundenen Unterschiede mit tatbezogenen, nicht mit sanktionsbezogenen Faktoren. Nur dort, wo sich Unterschiede in der Sanktionseffizienz trotz des nicht experimentellen Designs förmlich aufdrängen, finden sich einige Anmerkungen dazu.“
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